Die Spekulationssteuer ist eine Einkommensteuer auf Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien – sie fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
Wenn zwischen Kaufdatum und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Keine Steuer, wenn:
Vermietung, Zweitwohnsitz oder Leerstand zählen nicht als Selbstnutzung.
Bei Erbschaften zählt das Kaufdatum des Erblassers.
→ Dadurch kann die 10‑Jahres-Frist bereits abgelaufen sein.
Verkaufspreis
– Kaufpreis
– Kaufnebenkosten
– Modernisierungskosten
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Gewinn
Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (0–45 %).
Folgende Posten mindern den steuerpflichtigen Gewinn:
Gewinn: 80.000 €
Bei 30 % Einkommensteuersatz → 24.000 € Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer lässt sich oft vermeiden – vor allem durch Selbstnutzung oder geschickte zeitliche Planung. Wer verkaufen möchte, sollte die 10‑Jahres-Frist unbedingt prüfen.