Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision (Courtage) ist das Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf‑ oder Mietvertrags.
Sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Vertrag zustande kommt und der Makler nachweislich zum Abschluss beigetragen hat.
Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien
1. Einfamilienhäuser & Eigentumswohnungen
Für Wohnimmobilien, die von Privatpersonen gekauft oder verkauft werden, gilt seit 2020 das Wohnimmobilienvermittlergesetz (WoVermRG).
Die wichtigsten Regeln:
- Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision.
- Der Käufer darf niemals mehr zahlen als der Verkäufer.
- Der Makler muss zuerst vom Verkäufer beauftragt worden sein.
- Reine Käuferprovisionen sind nicht mehr zulässig.
Übliche Provisionssätze in Deutschland:
- 3,57 % für Käufer + 3,57 % für Verkäufer
- In einigen Regionen: 2,38 % + 2,38 %
In Baden‑Württemberg – und damit auch im Raum Heilbronn – sind 3,57 % je Partei der etablierte Standard.
2. Mehrfamilienhäuser, Wohn- & Geschäftshäuser, Grundstücke
Für diese Objektarten gilt Vertragsfreiheit. Das WoVermRG greift hier nicht.
Das bedeutet:
- Käufer kann 100 % der Provision übernehmen
- Verkäufer kann 100 % übernehmen
- Oder beide teilen sich die Provision frei vereinbart
Übliche Provisionssätze:
- 3,57 % bis 5,95 % für Käufer
- Bei größeren Objekten (> 2 Mio. €): häufig 2–3 %
- Bei Off‑Market‑Transaktionen: individuelle Vereinbarungen
Maklerprovision bei Vermietung
Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip seit 2015)
Hier gilt eine klare gesetzliche Regel:
- Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
- Der Mieter darf nicht zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Vermieter Auftraggeber ist.
Übliche Provision:
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Provision wird erst dann fällig, wenn:
- ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben wurde
- der Makler ursächlich für den Vertragsabschluss war
- ein gültiger Maklervertrag besteht
Vorher darf keine Zahlung verlangt werden.
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