Mit dem Erbfall gehen Eigentum, Rechte und Pflichten automatisch auf die Erben über. Dazu gehören auch Grundsteuer, Instandhaltung und mögliche Darlehen.
Die Erbschaftsteuer hängt ab von:
Freibeträge sind in §16 ErbschaftsSteuerGesetz (ErbStG) geregelt. Festgelegt sind (Auszug):
Liegt der Immobilienwert unterhalb des Freibetrags, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte die Immobilie vom Erben für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt werden (Lebensmittelpunkt), fallen nach §13.4 ErbStG auch keine Erbschaftssteuern an.
Auch die Höhe der Erbschaftssteuer wird im ErbschaftsSteuerGesetz (ErbStG) geregelt und hängt ebenfalls am Verwandtschaftsgrad. Im §19 ErbStG wird je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes der Steuersatz definiert. Die Steuerklassen sind in §15 ErbStG geregelt und haben nichts mit den bekannten Steuerklassen des EinkommensSteuerGesetzes zu tun.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
Bei Erbschaften gilt:
Keine Spekulationssteuer, wenn:
Die folgende Liste soll Ihnen eine Übersicht geben. In Ihrer individuellen Situation können andere Schritte bzw. noch weitere notwendig sein.
1. Erbschein beantragen
Notwendig für Grundbuchänderung und Verkauf.
2. Grundbuch umschreiben lassen
Erben werden als neue Eigentümer eingetragen.
3. Immobilie bewerten lassen
Wichtig für faire Kaufpreise und steuerliche Fragen.
4. Verkauf vorbereiten
Unterlagen, Energieausweis, Fotos, Exposé.
5. Vermarktung & Besichtigungen
Professionelle Präsentation steigert den Verkaufspreis.
6. Kaufvertrag & Notartermin
Erst mit der Unterschrift wird der Verkauf rechtswirksam.
Wir unterstützen Erben bei Bewertung, Unterlagen, Marktanalyse und Verkauf — diskret, transparent und mit klaren Prozessen.