Eine Immobilie ist oft der größte gemeinsame Vermögenswert. Bei einer Trennung treffen rechtliche, finanzielle und emotionale Faktoren aufeinander.
Zugewinngemeinschaft (Standardfall)
Beide stehen im Grundbuch?
Dann gehört die Immobilie entsprechend der im Grundbuch eingetragenen Besitzverhältnisse, meist je zur Hälfte – unabhängig davon, wer wie viel gezahlt hat.
1. Verkauf der Immobilie
Die häufigste und fairste Lösung. Der Verkaufserlös wird anteilig aufgeteilt.
2. Einer übernimmt die Immobilie
Voraussetzung:
3. gemeinsame Vermietung
Nur sinnvoll, wenn beide Partner langfristig kooperieren können.
Eine neutrale, professionelle Bewertung verhindert Streit über:
Gerade bei Scheidung ist eine objektive Marktwertermittlung unverzichtbar. Die in der ImmWertV 2021 geregelten Wertermittlungsverfahren ermöglichen die Ermittlung zu mehreren Stichtagen. Man kann also auch den Wert zum Stichtag der Hochzeit und dem Stichtag der Scheidung ermitteln. Diese Informationen stellen dann eine gute Basis für die Ermittlung von Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn:
Keine Spekulationssteuer, wenn:
Gerade bei Scheidung ist eine neutrale und belastbare Bewertung ihrer Immobilie entscheidend. Hier können wir mit einer Wertermittlung zum Stichtag Hochzeit und zum Stichtag Scheidung helfen. Bei einem Verkauf ist ein neutraler, strukturierter Verkaufsprozess entscheidend.
Wir sorgen für klare Abläufe, transparente Bewertung und eine faire Vermarktung.
Unsere Konditionen: